Eltern gestalten Schule mit:
- im Rahmen der vom Schulgesetz vorgesehenen Mitwirkungsorgane (Flyer Elternmitwirkung):
- in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften (Elternvertretung)
- in der Schulpflegschaft
- in der Schulkonferenz
- in den Fachkonferenzen
- in schulischen Einrichtungen
- im Förderverein