Information: Notbetreuung in der LFSM ab 25. März 2020 möglich


Die meisten Schulen in NRW haben schon seit Mittwoch, 18. März 2020, eine Notbetreuung eingerichtet. Der LFSM ist dies leider erst ab dem 25. März 2020 erlaubt, da uns zuvor eine Aufforderung der Schulschließung vom Gesundheitsamt für 12 Tage vorlag. Ab dem 25. März 2020 möchten aber auch wir die Eltern auf diese Weise unterstützen, die beide (oder als Alleinerziehende) im Bereich sogenannter Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten.

Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden. Bei der entsprechenden Beurteilung ist seitens der Arbeitgeber auf die Unabkömmlichkeit der Personen in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion abzustellen.

Alle näheren und weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Schulministeriums (Link:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/

).

 

Den Antrag zum Ausfüllen erhalten Sie im pdf-Download hier.

Bitte melden Sie sich, sofern Sie für Ihr Kind die Notbetreuung benötigen, per Mail: sekretariat@lfsm.de



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