Freie Trägerschaft

Bei der Liebfrauenschule Mülhausen handelt es sich um eine Ersatzschule nach Schulgesetz NRW.
Träger ist entsprechend nicht die öffentliche Hand, sondern die gemeinnützige GmbH Liebfrauenschule Mülhausen. Durch den Besuch erfüllen die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise die gesetzliche Schulpflicht wie durch den Besuch einer entsprechenden öffentlichen Schule.
Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Als Ersatzschule erhält sie laut Gesetz öffentliche Zuschüsse in Höhe von 94 Prozent für die laufenden Betriebskosten. Den sogenannten 6 Prozent Eigenanteil muss die Schule bzw. der Schulträger selber aufbringen, entsprechend dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz NRW.

Oft werden Schulen wie die Liebfrauenschule Mülhausen als Privatschulen bezeichnet. Die Liebfrauenschule Mülhausen erhebt allerdings keinerlei Schulgeld. Freiwillige Spenden sind natürlich gerne willkommen.

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